Ihr Fernsehtechniker in Innsbruck seit 1986



Geschäfts- und Reparaturbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    Reparaturen werden von uns ausschließlich gemäß den nachstehenden angeführten Reparaturbedingungen ausgeführt. Versendungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht anerkannt.
  2. Auftrag, Kostenvoranschlag, Reparatur, Zahlung
    1. Geräte werden nur gegen Erstellung eines Auftragsscheines und eines daraus folgenden kostenpflichtigen Kostenvoranschlages entgegengenommen.
    2. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
    3. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
      Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt.
      Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen.
    4. Bei Erteilung eines Reparaturauftrages wird die Erstellung des Kostenvoranschlages nicht gesondert in Rechnung gestellt. Sollte jedoch kein Reparaturauftrag erteilt werden, so wird für die Erstellung des Kostenvoranschlages der im Aushang des Auftragnehmers veröffentlichte Preis in Rechnung gestellt.
    5. Bei folgenden Fehlerursachen können Kostenvoranschläge nur gegen Berechnung des tatsächlich anfallenden Arbeitsaufwandes durchgeführt werden: Überspannung- und Blitzschäden (direkt, indirekt), Elementarschäden, Reparaturversuche durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte sowie Beschädigungen durch Sturz, Flüssigkeitseintritt, mehrjähriger Nichtnutzung/Standzeit vom Gerät oder Ähnliches.
    6. Jegliche Art von Bearbeitung ist ausnahmslos kostenpflichtig. Sei es:
      - Kulanzaufträge
      - Überprüfungen
      - Sonstiges
    7. Wird ein Reparaturauftrag auf Wunsch des Auftraggebers abgebrochen, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    8. Für Ersatzteile, die im Zuge einer Reparatur verwendet werden, gelten die Garantiebestimmungen des Lieferanten.
    9. Eigens auf Kundenwunsch bestellte Ersatzteile sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
    10. Fertiggestellte Geräte sind binnen 21 Tage nach Mitteilung abzuholen.
    11. 2.12. Nicht abgeholte Geräte mit einem Zeitwert von weniger als € 78,00 inkl. MwSt. gehen nach 6 Monaten ersatzlos in unser Eigentum über und werden auf Kosten des Auftraggebers entsorgt. Nicht abgeholte Geräte mit einem Zeitwert von mehr als € 78,00 inkl. MwSt. gehen nach 12 Monaten ersatzlos in unser Eigentum über und werden auf Kosten des Auftraggebers entsorgt. Diese Frist beginnt zu laufen:
      - bei Reparatur mit dem vereinbarten Fertigstellungstermin
      - ab Ablehnung, falls kein Reparaturauftrag ohne vorhergehenden Kostenvoranschlag zustande kommt.

      Nach Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Fertigstellungstermin bzw. ab Bekanntgabe des Kostenvoranschlages wird eine Lagergebühr mit € 20,00 inkl. MwSt./Monat verrechnet.
    12. Bei Abholung wird das Gerät nur gegen Rückgabe des Auftragsscheines und Barzahlung oder Bankomat-/Kreditkartenzahlung ausgefolgt. Ein Erhalt einer offenen Rechnung zu einer fristgerechten Einzahlung innerhalb 1 Woche, wird vom Auftragnehmer nur in besonderen Umständen gewährt.
    13. Die Weitergabe von Baugruppen oder des ganzen Gerätes an einen anderen Fachbetrieb im Zuge der Reparatur erfolgt nur nach einer vorherigen Rücksprache.
    14. Geräte, die nach Rücksprache und Einverständnis des Auftraggebers an andere Kundendienste weitergeleitet werden, unterliegen nicht unserer Pauschalberechnung für Kostenvoranschläge.
    15. Der Auftraggeber erkennt im Falle einer Weiterleitung die Geschäftsbedingungen des neuen Auftragnehmers an.
    16. Garantiereparaturen werden nur ausgeführt, wenn der entsprechende Kaufbeleg und/oder Garantieverlängerung Zertifikat uns vorliegt. In diesem Fall gelten die dem Garantieschein beigefügten Garantiebedingungen.
    17. Leistungen für Garantiereparaturen, welche vom Garantiegeber nicht anerkannt werden, müssen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  3. Lieferung, Versand
    1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Reparatur- bzw. Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
    2. Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags erteilt, wird das Gerät unrepariert zurückgesandt.
    3. Für Geräte, die unrepariert zurückgesandt werden, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, erheben wir eine Überprüfungspauschale und eine pauschale Versandgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    4. Bei nicht angenommener Ware werden dem Auftraggeber die offenen Versandkosten in Rechnung gestellt.
    5. Die Rücksendung aller Geräte wird auf Kosten und Gefahr des Kunden durchgeführt. Auf Wunsch wird das Gerät von uns gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Kunden versichert. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.
  4. Mängelansprüche und Haftung
    1. Die Reparaturleistungen, die innerhalb einer Frist von 6 Monaten einen Mangel aufweisen, werden in angemessener Frist unentgeltlich von Auftragsnehmer nachgebessert.
    2. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    3. Die Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Abnahme.
    4. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
    5. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    6. Für Folgen, die aus den durch den Auftraggeber gewünschten Modifikationen und Umbauten am Gerät (die der Sicherheit im Sinne des Elektrotechnikgesetzes bzw. geltenden Bestimmungen nicht widersprechen) entstehen, bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    7. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung des Gerätes durch den Auftraggeber verursacht wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
    8. Die Sicherung/Wiederherstellung, der auf einem Gerät gespeicherten Daten jeglicher Form (z.B.: Senderlisten, Musikdateien, Filme,...), ist nicht Bestandteil eines Reparaturauftrags. Es gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche infolge eines Datenverlustes verzichtet.
  5. Datenschutz
    1. Der Auftragnehmer implementiert die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung und verpflichtet sich, personenbezogene Daten zu schützen. Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden, für die Dauer der Speicherung dieser Daten beim Auftragnehmer, durch adäquate technische und organisatorische Maßnahmen so geschützt, dass niemand außer den vorgesehenen Personen Zugriff auf diese erlangen.
    2. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung genutzt.
  6. Sonstiges
    1. Angebote sind, wenn nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und internen Informationen, die ihm im Zuge der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Ausdrücklich davon ausgenommen sind jene Informationen & Kenntnisse die als allgemein bekannt gelten.
    3. Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
  7. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
    3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreichs in der geltenden Fassung.


AGBs zum Download
Stand: 01.01.2019

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